Baumpflege im urbanen Umfeld
Baumpflege & Baumkontrolle
(Problem) Baum abtragen
Baumpflege & Baumkontrolle
Baumpflege umfasst alle Maßnahmen, von der Krone bis zum Wurzelbereich, die dazu dienen, die Gesundheit, Sicherheit und Ästhetik von Bäumen zu erhalten oder zu verbessern. Dazu gehören beispielsweise das Schneiden, Entfernen kranker oder gefährlicher Äste, die Unterstützung bei der Wachstumsentwicklung und die Pflege des Bodens um den Baum herum.
Ziel ist es, den Baum langfristig zu schützen und seine Vitalität zu fördern.
Baumpflege
Baumkontrolle & Verkehrssicherungspflicht
Jeder Eigentümer oder Verfügungsberechtigte von Bäumen ist verpflichtet zu kontrollieren, ob von diesen eine Gefahr ausgeht. Es geht um die Verkehrssicherungspflicht, d.h. den Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer. Diese Kontrolle kann jede/r durchführen der in der Lage dazu ist, eine „fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme und Beurteilung“ auszuführen und den Zustand qualifiziert einzuschätzen. Liest sich einfach, wird aber haftungsrechtlich immer dann interessant, wenn etwas passiert. Dafür und welch dramatische Folgen dies haben kann gibt es sowohl in der Presse als auch in der Fachliteratur genügend Beispiele. Insbesondere gilt diese Kontrollpflicht auf öffentlichen Grund (Straßen, Radwege, Parkanlagen, Spielplätzen, Parkplätzen), aber auch in Bereichen wie z.B. im Biergärten, auf dem Firmengelände, in der Gartenanlage, im Hof der Eigentumswohnanlage usw. oder wenn der eigene Baum in den öffentlichen Grund ragt (typisch z.B. Bäume die den Grenzzaun überwachsen…) und mit gewissen Einschränkungen ebenfalls im Wald. Festzuhalten ist dabei, dass nicht jedes Risiko auf den Baumbesitzer / Verfügungsberechtigten abgewälzt werden kann.
Worum geht es im Detail:
- Die Baumkontrolle zur Beurteilung der Verkehrssicherheit ist erst einmal eine Sichtkontrolle durch „fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme“.
- Sie wird vom Boden aus unterstützt von einfachen Hilfsmitteln / Werkzeugen durchgeführt.
- Alle Bereiche von der Krone bis zum Stammfuß / Wurzelbereich unter Einbeziehung der Bedingungen in der Umgebung des Baumes werden einbezogen.
- Es wird nach Anzeichen gesucht, die darauf hinweisen, dass die Verkehrssicherung nicht mehr gewährleistet ist. Dabei handelt es sich um vorhandenes Totholz, Pilze, baumfremden Bewuchs, Höhlungen, Kronensicherungen uvm.
- Hierbei ist dann zu entscheiden ob und wenn ja welche Maßnahmen ergriffen werden müssen und in welchem Intervall die nächste Untersuchung stattfinden muss oder ob weitergehende Maßnahmen wie z.B.: baumpflegerische Eingriffe, aufwändigere Untersuchungsmethoden oder gar die Fällung anstehen.
- Grundsätzlich ist dabei der Artenschutz mit all seinen gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen
- Es muss das Lichtraumprofil (Verlinkung!) auf Gehwegen und dem Straßenverkehr freigehalten werden.
Als „Zertifizierter Baumkontrolleur (FLL)“ berate und unterstütze ich Sie hier gerne
Freilegung des Lichtraumprofils im Bereich von Wegen und Straßen
Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken müssen Hecken, Sträucher und Bäume an der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen so pflegen, dass Behinderungen und Gefährdungen von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern ausgeschlossen sind. Wenn Bepflanzungen privater Grundstücke in die Sichtdreiecke an Kreuzungen oder in das Lichtraumprofil der angrenzenden Rad- und Gehwege oder Fahrbahnen hineinwachsen, wird dadurch der öffentliche Verkehr behindert oder gefährdet.
Ohne hier auf die weiteren rechtlichen Gegebenheiten einzugehen hat sich durchgesetzt, dass im Gehwegbereich eine lichte Höhe von 2,50 m und im Fahrbereich eine lichte Höhe von 4,50 m eingehalten wird (siehe auch ZTV Baumpflege).
Auch der Überwuchs der aus dem Grundstück heraus auf in den öffentlichen Raum oder in das Nachbargrundstück hineinreicht muss entfernt werden (sofern die Nachbarn nicht einverstanden sind). Gleiches gilt für Laternen oder Straßenschilder.
Für Grenzbäume, das sind Bäume, die genau auf der Grundstücksgrenze stehen und in beide Grundstücke ragen, gelten eigene Bestimmungen.
(Bildquelle Lichtraumprofil: https://www.rutesheim.de/start/aktuelles+_+infos/lichtraumprofile+fuer+die+verkehrssicherheit.html)
Efeu
Im Gegensatz zur Mistel (siehe Streuobst) schädigt Efeu den Baum nicht direkt. Efeu nutzt den Baum als „Rank- bzw. Kletterhilfe“.
Einerseits kann es zu Problemen mit Efeu kommen, wenn der Bewuchs dazu führt, dass eine Baumkontrolle, d.h. eine Beurteilung z.B. der Verkehrssicherheit nicht mehr durchführbar ist. Durch starken Bewuchs kann die Last auf einzelne Äste (z.B. bei starkem Wind oder Schneefall) zu groß werden und diese können abbrechen.
- Nahrungsquelle: Efeu blüht spät im Jahr, oft von September bis November,
- Lebensraum: Efeu bietet Lebensraum und Schutz für viele Tierarten.
- Biodiversität:
- Schutz vor starker Sonneneinwirkung wird immer wichtiger.
Insgesamt ist Efeu eine wertvolle Pflanze für die Tierwelt, insbesondere für Bienen, Insekten, Kleintiere.
(Problem) Baum abtragen
Wenn Bäume in der Nähe von Straßen, Gebäuden oder Hindernissen stehen und entfernt werden müssen, dann handelt es sich umgangssprachlich in der Regel um Problembäume. Wenn diese Fällung nicht vom Boden aus durchgeführt werden kann, dann ist es eine komplexe Fällung, bei der der Baum stückweise abgetragen und evtl. kontrolliert abgeseilt werden muss.
Entschieden wird das nach einer gründlichen Inaugenscheinnahme der Situation vor Ort. Wir führen diese Arbeiten sicher und kontrolliert durch. Dabei beachten wir die jeweiligen regionalen Baumschutzverordnungen und Naturschutzrichtlinien.
Weitere hierzu vereinbare Leistungen sind:
- Zuschneiden der Holzstämme auf ein gewünschtes Maß
- Abtransport des Schnittgutes
- Unterstützung bei oder Übernahme der Antragstellung (Verkehrsrechtliche Anordnung, Naturschutzbelange, …) bei den zuständigen Behörden soweit notwendig