Forst­dienst­leis­tun­gen

Auf­fors­tung & Pfle­ge

Fäl­lung & Scha­dens­ma­nage­ment

Auf­fors­tung & Pfle­ge

Sie haben einen (klei­nen) Wald aber nicht die Zeit, das Werk­zeug oder die Kennt­nis­se, um nach­fol­gen­de Akti­vi­tä­ten aus­füh­ren zu kön­nen

Auf­fors­tung

Die kli­ma­ti­schen Rah­men­be­din­gun­gen ver­än­dern sich und der Bor­ken­kä­fer ist hoch­ak­tiv. Dies sind nur 2 der Ein­fluss­fak­to­ren die bei der Bepflan­zung von Wald­flä­chen eine Rol­le spie­len. Abzu­wä­gen ist auch die Rol­le der Natur­ver­jün­gung. Soll die Pflanz­flä­che ein­ge­zäunt wer­den oder rei­chen Baum­schutz­hül­len und wenn ja wel­che?

Las­sen Sie sich bera­ten, ent­we­der vom zustän­di­gen Förs­ter oder von uns, wir kön­nen die wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se bespre­chen und über­neh­men z.B. die Auf­fors­tung für Sie.

Jung­be­stands­pfle­ge

Nach der Ver­jün­gung des Bestan­des folgt die Jung­be­stands­pfle­ge. Ziel ist Bäu­me mit aus­rei­chen­der Vita­li­tät, Sta­bi­li­tät und Qua­li­tät zu erhal­ten. Die Jung­be­stands­pfle­ge im Wald ist ent­schei­dend für die lang­fris­ti­ge Gesund­heit und Pro­duk­ti­vi­tät des Öko­sys­tems. Durch geziel­te Maß­nah­men wird das Wachs­tum geför­dert und gezielt die gewünsch­te Baum­ar­ten­viel­falt unter­stützt.

Gege­be­nen­falls steht die Ent­nah­me von zwie­se­li­gen oder erkrank­ten Bäu­men an. Hier ist das rich­ti­ge Maß an Steue­rungs­ein­grif­fen gefragt.

Im Bedarfs­fall berät der zustän­di­ge Förs­ter oder wir, die geplan­ten Maß­nah­men füh­ren wir ger­ne für Sie durch.

Durch­fors­tung

Das Ziel ist das Wachs­tum der Bäu­me zu för­dern, den Wald zu ver­jün­gen und eine nach­hal­ti­ge Bewirt­schaf­tung sicher­zu­stel­len. Hier­zu wer­den Zukunfts­bäu­me defi­niert die beson­ders geför­dert wer­den. Bei der Durch­fors­tung wer­den bestimm­te Bäu­me in einem Wald ent­fernt, um den Ver­blei­ben­den mehr Platz, Licht, Was­ser und Nähr­stof­fe zu geben.

Dies trägt dazu bei, den Wald wider­stands­fä­hi­ger gegen­über Schäd­lin­gen und Wet­ter­ex­tre­men zu machen.

Die Bera­tung hier­zu kann durch den zustän­di­gen Förs­ter oder durch uns erfol­gen, wir ent­neh­men danach die aus­ge­wähl­ten Bäu­me und Gewäch­se.

Wertas­tung

Astig­keit ist beim Holz­stamm (sofern es sich nicht um Brenn­holz han­delt) ein den Wert her­ab­set­zen­der Fak­tor. Die Indus­trie for­dert in der Regel „ast­frei­es“ Stamm­holz z.B. für Fur­nie­re. Bei der Wertas­tung wer­den die unte­ren Äste von Bäu­men ent­fernt. Abhän­gig von der Baum­art han­delt es sich um die unte­ren 6 m bis sel­te­ner ca. 10 m, um die Qua­li­tät und den Wert des Hol­zes zu stei­gern.

Die Wertas­tung ist eine zeit­in­ten­si­ve Tätig­keit, des­halb soll­te bei der Aus­wahl der Bäu­me / Baum­ar­ten hohe Anfor­de­run­gen gestellt wer­den. Haupt­säch­lich han­delt es sich dabei um Kir­sche, Dou­gla­sie, Lär­che und Pap­pel, aber auch bei der Fich­te und Tan­ne kann eine Astung zur Wert­stei­ge­rung sinn­voll sein. Die Astung wird in Abhän­gig­keit von der Höhe ent­we­der mit der Stan­gen­sä­ge oder mit einer spe­zi­el­len Lei­ter und einer Hand­sä­ge durch­ge­führt.

Fäl­lung & Scha­dens­ma­nage­ment

Scha­dens­ma­nage­ment umfasst Maß­nah­men zur Ver­mei­dung oder Besei­ti­gung von Scha­dens­er­eig­nis­sen wie auch die Bera­tung zur Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht im Wald.

Fäl­lung

Egal ob es sich um Brenn­holz­ge­win­nung, um Scha­dens­ver­mei­dung bzw. Scha­dens­be­sei­ti­gung oder um Wert­holz­ern­te han­delt, wir füh­ren die gewünsch­ten Fäl­lun­gen auch im Stark­holz für Sie durch. Gemeint sind Wald­flä­chen bei denen der Ein­satz des Har­ves­ter unren­ta­bel, nicht gewünscht oder mög­lich ist oder bei ein­zel­nen Bäu­men die ent­fernt wer­den müs­sen wie:

  • Seit- bzw. Rück­hän­ger
  • Bäu­me mit Stamm­fäu­le
  • ver­min­der­ter Stand­fes­tig­keit wegen Defek­ten im Wur­zel­be­reich
  • Bäu­me die den öffent­li­chen Bereich bedro­hen
  • Bor­ken­kä­fer­be­fall

Die Fäl­lun­gen wer­den situa­tiv, wenn nötig mit Seil­win­de und hoch ange­brach­ten Zug­seil (Königs­bron­ner Anschlag­tech­nik, Darm­städ­ter Seil­zug Tech­nik oder mit­tels Steig­ei­sen­ein­satz) durch­ge­führt, damit gewähr­leis­tet ist, dass selbst bei extre­men Seit- bzw. Rück­hän­gern der Baum in die gewoll­te Rich­tung fällt. Die not­wen­di­gen Schnitt­tech­ni­ken wer­den ent­spre­chend aus­ge­wählt.

Wind- / Sturm­schä­den besei­ti­gen

Oft sind die Bäu­me inein­an­der gefal­len, sind ver­keilt, ste­hen unter Span­nung uvm., ver­sperr­te Wege sol­len zeit­nah wie­der frei­ge­räumt wer­den.

Es han­delt sich um eine beson­ders gefah­ren­be­haf­te­te Arbeit. Die Sicher­heit ist das obers­te Ziel und bestimmt jede wei­te­re Akti­on. 

Die Gefah­ren­be­ur­tei­lung mit dem Augen­merk auf unter Span­nung ste­hen­de Bäu­me ist Stan­dard. Hier ist beson­de­re Aus­bil­dung und Erfah­rung gefragt. Vor Ort bespre­chen wir das Vor­ge­hen mit Ihnen

    Bera­tung zur Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht im Wald

    Dies ist ein kom­ple­xes The­ma. Hier geht es nicht um eine Rechts­be­ra­tung, son­dern ledig­lich dar­um wel­che Pflich­ten der Eigen­tü­mer eines Wal­des hat und die Maß­nah­men die sich für ihn dar­aus erge­ben. Das BGH Urteil aus dem Jah­re 2012 unter­schei­det zwi­schen wald­ty­pi­schen und wald­aty­pi­schen Gefah­ren

    „Eine Haf­tung des Wald­be­sit­zers wegen Ver­let­zung der Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht besteht grund­sätz­lich nicht für wald­ty­pi­sche Gefah­ren“, urteil­ten die Karls­ru­her Rich­ter

    Mit dem Urteil wird klar­ge­stellt, dass der Wald­be­sit­zer nicht für wald­ty­pi­sche Gefah­ren, son­dern nur für sol­che Gefah­ren haf­tet, die im Wald aty­pisch sind. Der Eigen­tü­mer muss also wis­sen was sind wald­ty­pi­sche Gefah­ren und wo fan­gen die aty­pi­schen Gefah­ren an.

    Wir bera­ten Sie in wel­chen Umfang Sie tätig wer­den müs­sen bzw. soll­ten, denn die Gren­zen sind flie­ßend.