Wei­te­re Leis­tun­gen

Hier ist nur eine klei­ne Aus­wahl an wei­te­ren Leis­tun­gen auf­ge­führt.
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Hecken­schnitt

Eine regel­mä­ßig geschnit­te­ne Hecke för­dert den dich­te­ren Bewuchs und damit den Blick­schutz. Eine Hecke ist Rück­zugs­ort und mit eini­gen Aus­nah­men Nah­rungs­quel­le für vie­le Tie­re. Der Hecken­schnitt wird unter Ein­hal­tung der Natur­schutz­be­stim­mun­gen aus­ge­führt. Ein radi­ka­ler Rück­schnitt oder das Ent­fer­nen der Hecke ist nur in der Zeit von Okto­ber bis Ende Febru­ar erlaubt.

In der Zeit von 1. März bis 30. Sep­tem­ber ist ein scho­nen­der Form- und Pfle­ge­schnitt mög­lich. Aus­ge­führt, ange­bo­ten wer­den kei­ne Kunst­form­schnit­te wie Kugeln oder ähn­li­che For­men

Schnitt­gut wird je nach Abspra­che ent­sorgt.

Efeu im Gar­ten­be­reich und am Haus

Efeu­pflan­zen (sie­he Baum­pfle­ge) sind bis spät in den Herbst wert­voll für Bie­nen und ande­re Insek­ten, die Früch­te wer­den von Vögeln ange­nom­men, die Schutz im Efeu fin­den. Efeu beschat­tet den Baum­stamm und schützt so vor schäd­li­cher Son­nen­ein­wir­kung am Stamm. Die Pflan­ze brei­tet sich zudem auch am Boden aus.

Efeu nutzt nicht nur den Baum son­dern auch die Haus­wand, Fall­roh­re, Dach­rin­nen und Stra­ßen­la­ter­nen vor­ran­gig zum Fest­hal­ten, um zum Licht hoch­klet­tern zu kön­nen. Aspek­te wie die Über­wu­che­rung von jun­gen Bäu­men, der Bewuchs von abge­stor­be­nen Baum­kro­nen mit schwe­rer Efeu­last sowie Aspek­te der Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht müs­sen alle am Ein­zel­fall betrach­tet wer­den.

Inwie­weit der Efeu­be­wuchs dem Stütz­baum Licht weg­nimmt oder die Schnee­bruch­ge­fahr erhöht soll­te im Ein­zel­fall erör­tert wer­den.

Wenn Efeu bis unter das Dach wächst und Zie­gel auf Sei­te drückt oder sich um die Dach­rin­ne schlän­gelt. Dann mag es gebo­ten sein dem Ein­halt zu gebie­ten. Sel­ten ist jedoch die radi­ka­le Ent­fer­nung der gesam­ten Pflan­ze gebo­ten.

Wie­sen­wuchs den der Rasen­mä­her nicht schafft

Ange­bo­ten wird nicht das „nor­ma­les“ Rasen mähen, son­dern wenn der Rasen­mä­her es nicht mehr schafft und har­te Wie­sen­ge­wäch­se nach der Blüh­zeit ent­fernt wer­den müs­sen. 

 Sons­ti­ge Dienst­leis­tun­gen

  • Ent­fer­nung des Über­wuch­ses ins nach­bar­li­che Grund­stück in den öffent­li­chen Bereich
  • Ent­fer­nung von abge­stor­be­nen Ästen (Tot­hol­zent­fer­nung)